1. Anwendbare Bedingungen

In diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen haben die folgenden Begriffe die nachstehend aufgeführten Bedeutungen:

„Verkäufer“: ENVIRO SOLUTIONS oder ein Unternehmen, das zu ENVIRO SOLUTIONS gehört und im Angebot oder einem anderen Dokument, auf das diese Bedingungen Anwendung finden, genannt wird.

„Käufer“: Jede natürliche oder juristische Person, mit der oder der der Verkäufer einen Vertrag abschließt oder an die er „die Ausrüstung“ verkauft.

„Ausrüstung“: Bezeichnet Ausrüstung oder einen Teil davon, der Gegenstand des Vertrags ist, wie in diesen Allgemeinen Bedingungen beschrieben und gegebenenfalls in der vom Verkäufer ausgeführten Auftragsbestätigung.

„Dienstleistungen“: Bezieht sich auf die von ENVIRO SOLUTIONS S.L. erhaltene Bestellung.

„Lieferung“: Vollständige Erfüllung der Lieferung und Bereitstellung der Produkte in den Bedingungen. FCA INCOTERMS 2022.

Wenn diese Bedingungen in einem Angebot oder einer Genehmigung enthalten sind, hängen sie von der Zustimmung des Käufers zu diesen Bedingungen und der endgültigen Bestätigung durch den Verkäufer ab. Der Verkäufer lehnt jegliche Bedingungen ab, die in irgendeiner Weise zusätzlich zu oder abweichend von jeglichen Formularen oder Dokumenten des Käufers sind. Änderungen der genannten Verkaufsbedingungen müssen von beiden Parteien schriftlich vereinbart werden und berühren keine bereits unterzeichneten Verträge oder zukünftige Käufe.

Abtretung oder Subrogation

Der Verkäufer ist berechtigt, die vollständige oder teilweise Erfüllung der Produkte an Dritte zu vergeben und kann alle oder Teile seiner Rechte und Pflichten übertragen, einschließlich der Ernennung eines Dritten als Ersatz zur Erfüllung seiner Verpflichtungen.

Der Käufer ist nicht berechtigt, die Vereinbarung oder daraus resultierende Rechte und Pflichten ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers an Dritte zu übertragen.

Sonstiges

Diese Bedingungen, zusammen mit jeglichen anderen Kommentaren, Bestellungen oder Anerkennungen, die von ENVIRO SOLUTIONS S.L. ausgestellt oder unterzeichnet wurden, umfassen die vollständige und ausschließliche Erklärung der Vereinbarung zwischen den Parteien (die „Vereinbarung“) und ersetzen jegliche Bedingungen in den Dokumenten des Käufers, außer solche, die separat von ENVIRO SOLUTIONS S.L. unterzeichnet wurden.

Kein Teil der Vereinbarung darf geändert werden, außer im Falle einer schriftlichen Änderung, die von ENVIRO SOLUTIONS S.L. und dem Käufer unterzeichnet wurde. Keine Geschäftspraxis, Gewohnheit oder Schwierigkeit bei der Durchführung einer Bedingung dieser Bedingungen darf zur Änderung der Vereinbarung herangezogen werden. Sollte eine dieser Bedingungen unmöglich zu erfüllen sein, so wird diese Bedingung ausschließlich bis zu dem Punkt eingeschränkt, an dem sie erfüllt werden kann, und alle übrigen Bedingungen bleiben vollständig gültig und wirksam.

2. Lieferung

a. Die Lieferung der Ausrüstung muss in Bezug auf das Material gemäß der Dokumentation des Verkäufers erfolgen.

b. Die für die Parteien verbindlichen Lieferbedingungen sind diejenigen, die im entsprechenden Dokument oder Lieferschein des Verkäufers angegeben sind, einschließlich Lieferort, Frist, Kosten und sonstiger notwendiger Bedingungen.

c. Sofern in der Verkäuferdokumentation nicht anders angegeben, gelten die Lieferbedingungen FCA INCOTERMS 2022.

d. Der Verkäufer wird sich bemühen, die Lieferung der Ausrüstung innerhalb der festgelegten Frist durchzuführen, die jedoch nur geschätzt und nicht verbindlich ist; unter keinen Umständen garantiert der Verkäufer deren Einhaltung.

e. Sofern nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder bösen Willen des Verkäufers zurückzuführen, berechtigt das Überschreiten der Lieferfrist den Käufer nicht, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, die Lieferung abzulehnen, die Erfüllung von Verpflichtungen, insbesondere der Zahlung, auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen.

f. Die Lieferfrist beginnt mit der Genehmigung der Transaktion durch den Verkäufer und der Erfüllung aller Verpflichtungen des Käufers. Lieferzeiten verlängern sich bei Ursachen, die den Ablauf behindern oder verzögern, sowie bei Umständen, die dem Käufer und/oder Dritten zuzuschreiben sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zahlungsverzug oder Nichterfüllung anderer Verpflichtungen; in diesem Fall verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Verzögerung.

3. Eigentum an den Materialien

Alle Apparate, Ausrüstungen, Entwürfe (einschließlich Zeichnungen, Pläne und Spezifikationen), Annäherungen, Zusammensetzungen, Preise, Notizen, digitale Informationen und andere vom Verkäufer erstellte oder offengelegte Dokumente oder Informationen sowie alle damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte bleiben alleiniges Eigentum des Verkäufers und werden durch diesen Vertrag nicht übertragen.

Der Verkäufer gewährt dem Käufer eine exklusive und nicht übertragbare Erlaubnis, jegliches Material ausschließlich für den Gebrauch des Käufers oder zur Erleichterung der Wartung der Ausrüstung zu verwenden. Der Käufer darf kein Material ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers an Dritte weitergeben. Der Käufer übernimmt ausdrücklich alle Risiken von Patentverletzungen, die sich aus der Nutzung oder dem Verkauf der Produktion, einzeln oder in Kombination mit anderen Materialien oder in einem Prozess ergeben.

Kataloge und Dokumente

Die in Katalogen und technischen Dokumenten enthaltenen Daten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich darin festgelegt ist. Alle vom Verkäufer an den Käufer gelieferten Dokumente sind als alleiniges Eigentum des Verkäufers zu betrachten, vertraulich zu behandeln und dürfen ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers weder übertragen, abgetreten, kopiert noch verwendet werden. Wird der Auftrag nicht ausgeführt, sind alle gelieferten Kataloge und sonstigen Dokumente unverzüglich an den Verkäufer zurückzugeben.

Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer bleibt Eigentümer aller gelieferten Waren bis zum vollständigen Eingang aller vereinbarten Zahlungen.

Der Käufer ermächtigt den Verkäufer, den Eigentumsvorbehalt in öffentlichen Registern oder Dateien einzutragen und verpflichtet sich, alle erforderlichen Unterschriften hierfür zu leisten.

Der Verkäufer kann diesen Eigentumsvorbehalt gegenüber Dritten geltend machen und insbesondere im Falle der Insolvenz des Käufers die Waren gemäß spanischem Recht zurückfordern.

4. Änderungen

Der Verkäufer nimmt keine Änderungen an den in der Verkäuferdokumentation beschriebenen Arbeiten oder Dienstleistungen vor, es sei denn, der Käufer und der Verkäufer vereinbaren schriftlich die Details der Änderung sowie den daraus resultierenden neuen Preis, Zeitplan oder sonstige vertragliche Änderungen. Dies gilt auch für Änderungen, die durch eine nach Vertragsabschluss geltende Gesetzesänderung erforderlich werden.

5. Preise

Alle Preise sind netto in Euro ohne jeglichen Abzug zu verstehen, sofern nicht anders vereinbart. Preise können geändert werden; der Käufer hat das Recht, innerhalb von 7 Tagen nach Benachrichtigung über neue Preise vom Vertrag zurückzutreten, wenn diese für ihn nicht akzeptabel sind.

Preise verstehen sich zuzüglich Steuern (MwSt.), Abgaben oder sonstiger Gebühren, sowohl allgemeiner als auch spezieller Art, die vom Käufer zu tragen sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, unter Berücksichtigung der anwendbaren INCOTERMS und/oder Lieferbedingungen. Mit Annahme dieser Bedingungen ermächtigt der Käufer den Verkäufer, Rechnungen auf sein Konto einzureichen, einzeln oder periodisch im Rahmen akzeptierter Verträge, unter Einhaltung der SEPA-Vorschriften, ohne weitere separate Genehmigungen.

Sofern in der Verkäuferdokumentation nicht anders angegeben, sind Verladung, Lagerung, Versicherung sowie alle Steuern, Abgaben oder sonstigen staatlichen Gebühren im Zusammenhang mit der gelieferten Ausrüstung oder erbrachten Dienstleistungen vom Käufer zu zahlen. Sollte der Verkäufer solche Kosten vorstrecken, hat der Käufer diese unverzüglich zu erstatten.

Zahlungsweise

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Zahlung aller erfüllten Aufträge innerhalb von 30 Tagen oder durch unwiderrufliches und bestätigtes Dokumentenakkreditiv, jeweils zur Zufriedenheit und nach Ermessen des Verkäufers.

Abzüge, Aufrechnungen oder Zurückbehaltungen von Zahlungen durch den Käufer sind nicht zulässig. Bei einer Bürgschaft muss deren Text mit dem vom Verkäufer bereitgestellten Muster übereinstimmen. Der Verkäufer (einschließlich aller Unternehmen der gleichen Gruppe) ist berechtigt, Forderungen gegen den Käufer (einschließlich aller Unternehmen der gleichen Gruppe) mit Forderungen des Käufers zu verrechnen.

Alle vom Verkäufer ausgestellten Rechnungen gelten als genehmigt und akzeptiert, sofern der Käufer nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt schriftlich widerspricht.

Bei Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, für jede Teillieferung Rechnungen zu stellen und Zahlung zu verlangen; der Käufer ist verpflichtet, diese gemäß diesen Bedingungen zu begleichen.

Zahlungsdatum ist der Tag, an dem der Verkäufer die Zahlung tatsächlich erhält.

Bei Zahlungsverzug hat der Käufer dem Verkäufer monatliche Verzugszinsen gemäß der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 über Maßnahmen zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Zahlung zu zahlen, unbeschadet weiterer Rechte des Verkäufers, einschließlich der Erstattung von Rechts- und außergerichtlichen Kosten.

Die Zahlungsfrist ist eine wesentliche Bedingung; bei Zahlungsverzug oder Nichtzahlung ist der Verkäufer berechtigt, jegliche Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen, unbeschadet des Anspruchs auf Schadensersatz für entstandene Schäden durch verspätete oder nicht erfolgte Leistung.

6. Garantie

Der Verkäufer garantiert alle gelieferten Produkte für einen Zeitraum von 13 Monaten ab Benachrichtigung, dass die Sendung versandbereit ist, oder 12 Monaten ab Lieferung an den ersten Frachtführer zum Endkunden, je nachdem, was zuerst eintritt, vorausgesetzt, der Mangel wurde innerhalb von 48 Stunden nach Entdeckung oder Entdeckungspflicht schriftlich beim Verkäufer gemeldet und stets innerhalb der oben genannten Fristen.

Der Käufer muss zudem nachweisen, dass Fehler oder Mängel ausschließlich auf Fehler oder mangelnde Sorgfalt des Verkäufers zurückzuführen sind.

Die Garantie besteht ausschließlich in der Reparatur oder dem Austausch (nach Wahl des Verkäufers) der als mangelhaft anerkannten Produkte innerhalb einer angemessenen Frist, aufgrund von Material- oder Produktionsfehlern. Alle Reparaturen erfolgen im Werk des Verkäufers; der Käufer trägt die Kosten für Demontage, Verpackung, Verladung, Transport, Zoll, Abgaben etc. für den Versand des mangelhaften Materials zum Werk.

Der Käufer verpflichtet sich, die Ersatz- oder reparierten Produkte anzunehmen; der Verkäufer haftet nicht für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die aus der ursprünglichen Lieferung oder Verzögerungen bei Ersatz- oder Reparaturlieferungen entstehen.

Der Verkäufer haftet weder gegenüber dem Käufer noch Dritten für direkte, indirekte oder Folgeschäden, einschließlich Personenunfälle, Sachschäden außerhalb des Vertragsgegenstands oder entgangenen Gewinn. Verpflichtungen des Käufers gegenüber seinen Kunden, die über diese Garantie hinausgehen und nicht ausdrücklich schriftlich vom Verkäufer akzeptiert wurden, trägt ausschließlich der Käufer.

Die Reparatur oder der Austausch eines mangelhaften Teils ändert nicht den Beginn der Garantiezeit der gelieferten Produkte. Reparierte oder ausgetauschte Produkte sind ab dem Reparatur- oder Austauschdatum für die verbleibende Garantiezeit des ursprünglichen Produkts garantiert.

Ausnahme: Bei Produkten, die nicht vom Verkäufer hergestellt wurden, gewährt der Verkäufer dem Käufer die vom Hersteller gewährten Garantien, ausgenommen die Garantie, dass deren Nutzung keine Rechte Dritter an geistigem Eigentum oder Patenten verletzt.

Diese Garantie deckt keine Schäden oder Mängel ab, die durch folgende Ursachen entstehen:

– Reparatur und Austausch von Teilen aufgrund normalen Verschleißes.
– Betrieb der Ausrüstung mit anderen Schadstoffen/Abwässern als den vorgesehenen.
– Reparaturen, Modifikationen oder Änderungen durch Personal außerhalb der Organisation des Verkäufers.
– Unsachgemäße Nutzung, Ersatz, Reparatur, Modifikation, Konservierung oder Veränderung oder fehlende Wartung gemäß den Wartungsanweisungen des Verkäufers.
– Fehlende Schmierung, Verwendung oder Reinigung mit empfohlenen Produkten und in der vom Verkäufer angegebenen Häufigkeit.
– Der Verkäufer stellt dem Käufer die notwendigen Informationen und Dokumentationen, einschließlich Bedienungsanleitung, zur Verfügung.
– Falsche oder nachlässige Handhabung, Missbrauch, fehlerhafte Montage, Schwankungen in der Stromversorgung (Spannung, Frequenz etc.), Änderungen ohne Zustimmung des Verkäufers, nachträgliche Installationen oder Änderungen ohne Beachtung der technischen Anweisungen und allgemein alle Ursachen, die nicht dem Verkäufer zuzuschreiben sind.

7. Schadloshaltung

Der Verkäufer stellt den Käufer von jeglichen Ansprüchen oder Haftungen frei, die dem Käufer durch Schäden oder Verluste Dritter aufgrund von Personenschäden, Tod oder Sachschäden entstehen, jedoch nur insoweit, als diese durch Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurden.

Der Verkäufer hat das alleinige Recht, die Verteidigung zu leiten und Ansprüche zu regeln. Die Schadloshaltung des Verkäufers setzt voraus, dass der Käufer (a) innerhalb der Garantiezeit den Verkäufer unverzüglich über Ansprüche informiert und (b) angemessen bei der Verteidigung kooperiert. Dies gilt unbeschadet, dass Nutzen und Risiko der verkauften Ware mit deren Besitzübergang auf den Käufer übergehen, der für eine entsprechende Versicherung zu sorgen hat.

Ansprüche aus Garantie und Kundenverantwortung sind durch diese Bedingungen abschließend geregelt. Die Preise des Verkäufers basieren auf einer Begrenzung der maximalen gesetzlichen Haftung. Kunden verfügen über eigene Möglichkeiten zur Risikobegrenzung, eine doppelte Absicherung wäre überflüssig. Sofern nicht anders vereinbart, übersteigt die Haftung des Verkäufers niemals den Wert der betroffenen Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs. Der Verkäufer ist von jeglicher darüber hinausgehenden Haftung befreit, auch bei Fahrlässigkeit oder Nichterfüllung, außer bei Vorsatz oder Betrug. Der Käufer ist nicht berechtigt, vertragliche oder außervertragliche Ansprüche auf Folgeschäden geltend zu machen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Produktionsausfall, Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn oder sonstige direkte, indirekte oder Folgeschäden.

8. Insolvenz

Im Falle eines Insolvenzantrags, Zahlungsaufschubs, Insolvenz-, Verwaltungs- oder ähnlichen Verfahrens des Käufers; Liquidation, Abwicklung oder Übertragung von Vermögenswerten ganz oder teilweise, kann der Verkäufer den Vertrag durch schriftliche Mitteilung kündigen, unbeschadet weiterer Rechte wie Schadensersatzansprüche und der sofortigen Fälligkeit aller offenen und sonstigen als fällig geltenden Beträge.

9. Exportbeschränkungen

Sollte eines der vom Verkäufer gelieferten Produkte Exportkontrollvorschriften unterliegen, verpflichtet sich der Käufer, diese Produkte nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Verkäufers direkt oder indirekt zu exportieren.

Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer über jeden Verkauf an Unternehmen in den auf der Website der Europäischen Kommission https://www.sanctionsmap.eu gelisteten Ländern oder solche, von denen er vernünftigerweise annehmen kann, dass sein Kunde die Produkte in solche Märkte einführt, zu informieren.

10. Höhere Gewalt

Der Verkäufer haftet nicht für mangelhafte oder nicht erfolgte Leistung aufgrund höherer Gewalt im weitesten Sinne.

Höhere Gewalt umfasst alle Umstände außerhalb der Kontrolle des Verkäufers, die die Erfüllung ganz oder teilweise verhindern, unabhängig davon, ob diese bei Vertragsabschluss vorhersehbar waren, wie z. B. behördliche Maßnahmen, Ablehnung, Widerruf oder Aufhebung von Genehmigungen, Aussperrung, Zwangsschließung, Krieg oder Kriegsgefahr, Brand, Transportprobleme, Unfälle, Arbeitskämpfe, Personalmangel, Pfändungen, vorübergehende oder dauerhafte Nichtlieferung von Mustern, Nichterbringung von Dienstleistungen durch Dritte, Material-, Maschinen-, System- und Softwaredefekte, Materialmangel.

Kann der Verkäufer aufgrund höherer Gewalt nicht liefern, kann er nach eigenem Ermessen die Lieferfrist verlängern oder den Vertrag kündigen und Zahlung für bereits geleistete Teillieferungen verlangen, ohne Schadensersatz leisten zu müssen.

11. Stornierung

Storniert oder setzt der Käufer seine Bestellung und den Kaufvertrag aus Gründen aus, die nicht auf eine Vertragsverletzung des Verkäufers zurückzuführen sind, haftet der Käufer gemäß folgender Stornokostenstaffel: i) 20 % nach Auftragsbestätigung, ii) 50 % während der Design- und Ingenieurarbeiten, iii) 70 % während der Produktionsphase, iv) 100 % bei bereitgestellter Lieferung zur Prüfung oder im Lieferprozess, auch wenn diese noch nicht beim Käufer eingegangen ist.

12. Vertragsverletzung durch den Käufer

Bei Verletzung einer Verpflichtung des Käufers sowie bei Interkreditorenvereinbarung, Liquidation oder Abwicklung des Unternehmens hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen oder die Leistung ganz oder teilweise auszusetzen und den Eigentumsvorbehalt geltend zu machen, ohne weitere Mitteilung oder gerichtliche Intervention.

Die Kündigung erfolgt durch nachweisbare und verlässliche Mitteilung; der Verkäufer haftet nicht für Schäden, unbeschadet weiterer Rechtsmittel. Mit Eintritt einer der genannten Umstände werden alle Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer sofort fällig.

13. Vertraulichkeit und Datenschutz

Gemäß dem spanischen Datenschutzgesetz Organgesetz 15/1999 vom 13. Dezember werden alle personenbezogenen Daten, die der Käufer bereitstellt, in einer Kundendatei des Verkäufers geführt, deren Zweck die Pflege der Vertragsbeziehung, Kontrolle und Verwaltung von Verkäufen und Zahlungen ist.

Der Verkäufer behandelt diese Daten streng vertraulich, verwendet sie nur für den vorgesehenen Zweck und speichert sie mit geeigneten Sicherheitsmaßnahmen, um Veränderung, Verlust oder unbefugte Verarbeitung oder Zugriff zu verhindern. Der Verkäufer verpflichtet sich, keine beruflichen Geheimnisse bezüglich dieser Daten preiszugeben, auch nach Beendigung der Vertragsbeziehung. Der Käufer ermächtigt den Verkäufer, seine Daten für fünf Jahre nach Abschluss der Geschäftsbeziehung zu speichern. Der Käufer kann seine Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch schriftlich an den Datenschutzbeauftragten von ENVIRO SOLUTIONS, S.L., C/ Suissa 32, 08338 Premià de Dalt, Barcelona, ausüben.

14. Salvatorische Klausel

Diese Bedingungen sind als trennbar zu verstehen; sollte eine Bestimmung ungültig sein, bleiben die übrigen Bedingungen gültig und wirksam. Verweisen diese Bedingungen auf andere Dokumente als verbindlich, gelten deren Inhalte als Bestandteil dieser Bedingungen mit gleicher Gültigkeit und Verbindlichkeit.

15. Sprache

Alle Korrespondenz, Vereinbarungen und Anfragen sind in spanischer oder englischer Sprache zu erwarten.

Bei Abweichungen zwischen der spanischen und einer anderen Sprachfassung hat die spanische Fassung Vorrang.

16. Gerichtsstand und Schiedsgericht

Die Parteien vereinbaren, dass im Falle von Streitigkeiten oder unterschiedlichen Auslegungen dieser allgemeinen Bedingungen oder ihrer Durchführung zunächst die Gerichte in Barcelona zuständig sind. Anwendbares Recht ist spanisches Recht. Die Parteien verzichten auf die Inanspruchnahme anderer Gerichte oder Zuständigkeiten, auf die sie Anspruch haben könnten.